Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.01.2012 - 15 UF 254/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,81667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 5, BGB 1600 Abs. 3, BGB § 1600 Abs. 4 S. 2, BGB § 1600 Abs. 4 S. 1, BGB § 1687 Abs. 1
Vaterschaft, Vaterschaftsanfechtung, sozial-familiäre Beziehung, Eltern-Kind-Verhältnis, Kindesunterhalt, Kindeswohl , Verantwortung, Übernahme von Verantwortung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2008 - XII ZR 150/06
Darlegungs- und Beweislast und Umfang der Amtsaufklärung im Verfahren der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2012 - 15 UF 254/11
Dass die gemeinsame Sorgeerklärung am 06.06.2011 und damit erst während des vorliegenden Verfahrens, abgegeben wurde, ändert an ihren auf Dauer angelegten Rechtswirkungen nichts; maßgeblich für die im vorliegenden Zusammenhang zu treffende Beurteilung ist der Sachstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BGH FamRZ 2008, 1821 Rn. 25), mangels Durchführung einer solchen im Beschwerderechtszug auf den Zeitpunkt der Entscheidung. - OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10
Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs- …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2012 - 15 UF 254/11
a) Die Übernahme von Verantwortung ist zunächst darin zu sehen, dass er an die Kindesmutter laufenden Kindesunterhalt von 130 EUR im Monat zahlt (vgl. zu Unterhaltszahlungen von 150 EUR im Monat OLG Brandenburg FamRZ 2012, 44, 45).